Werdenfelser Bündnis gegen Rechts

Zusammenschluss von Bürgern, demokratischen Parteien, kirchlichen Organisationen, Verbänden und

Vereinen aus dem Werdenfelser Land für kulturelle Vielfalt, Toleranz und eine freie Gesellschaft.

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Politischer Extremismus

Politischer Extremismus - was ist das eigentlich?

Kurz gesagt: ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben: Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Hierzu gehören insbesondere die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Extremismus äußert sich sowohl in Einstellungen, Meinungen und Ideologien als auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Verhaltensweisen, bis hin zu terroristischen Angriffen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen "verfassungsfeindliche Bestrebungen" genannt.

"Verfassungsfeindlich" wird häufig mit "verfassungswidrig" verwechselt. "Verfassungswidrig" ist aber gleichbedeutend mit "verboten". Die Verfassungswidrigkeit einer Partei - und damit ihr Verbot - kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen.
Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen Bundeslands verboten werden.

Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich im Rahmen der Gesetze frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet und öffentlich als "verfassungsfeindlich" bezeichnet wird.

 

Quelle BStMI