|
Politischer Extremismus
Politischer Extremismus - was ist das eigentlich?
Kurz gesagt: ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen
demokratischen Grundordnung beschrieben: Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des
Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Hierzu gehören insbesondere die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die
Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht
auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Extremismus äußert sich sowohl in Einstellungen, Meinungen und Ideologien als auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Verhaltensweisen, bis hin
zu terroristischen Angriffen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen "verfassungsfeindliche Bestrebungen" genannt.
"Verfassungsfeindlich" wird häufig mit
"verfassungswidrig" verwechselt. "Verfassungswidrig" ist aber gleichbedeutend mit "verboten". Die Verfassungswidrigkeit einer Partei - und damit ihr Verbot - kann nur das
Bundesverfassungsgericht feststellen. Sonstige Organisationen können, wenn sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, vom Bundesminister des Innern oder vom Innenminister bzw. Innensenator des jeweiligen
Bundeslands verboten werden.
Solange eine extremistische Organisation nicht verboten ist, kann sie sich im Rahmen der Gesetze frei betätigen. Doch muss sie es hinnehmen, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet
und öffentlich als "verfassungsfeindlich" bezeichnet wird. Quelle BStMI |